Freitag, der 13.08.2010
Neonazis dürfen marschieren, der DGB nicht - Schaumburger Nachrichten Online, 13.08.2010
(rwe)
'Bad Nenndorf (rwe). Für die Demokraten aus dem Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ ist es ein Schock. Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern Abend dem Eilantrag der rechtsextremistischen Veranstalter stattgegeben, das vom Landkreis Schaumburg verhängte Verbot ihres sogenannten Trauermarsches am 14. August aufzuheben. Zugleich lehnte die 10. Kammer in einem zweiten Eilverfahren das gleichlautende Ansinnen des DGB als Anmelder der Gegendemonstration ab. Der friedliche Protest der Gegendemonstranten bleibt damit untersagt.
Die Richter hielten den von der Ordnungsbehörde festgestellten „polizeilichen Notstand“ für gegeben. Demnach fehlen fünf Hundertschaften, um bei zwei Versammlungen für Sicherheit zu sorgen. Jedoch sah die Kammer unter dem Vorwitz von Ingo Behrens keinen Anlass dafür, nicht wenigstens eine Versammlung zu genehmigen. Das 2000 Polizisten starke Aufgebot dürfte reichen, um einen Aufzug zu schützen und auch „die übrige Gefahrenlage zu beherrschen“, selbst wenn auf der Gegenseite mit militanten Aktivisten zu rechnen ist.
Das Gericht gab den Neonazis den Vorzug, unter anderem weil diese ihren Aufzug zuerst angemeldet hatten. Zudem sei „entscheidend“ zu berücksichtigen, dass nach Einschätzung der Polizei bei 400 bis 500 Linksextremisten ein „offenkundig deutlich mehr gewalttätiges Potenzial“ zu erwarten sei als aufseiten der Autonomen Nationalisten, deren Zahl auf 250 geschätzt wird.
„Das ist der worst case und eine Katastrophe für jeden Bürgerprotest“, sagt Steffen Holz vom Bündnis. Ihm fehlen die Worte. Vier Jahre Aufbau eines couragierten Protestes würden vom Tisch gewischt.'
Neonazis marschieren, Gegendemo verboten - Schweizer Fernsehen, 13.08.2010
(apn/halp)
'Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Verbot einer am Samstag im deutschen Bad Nenndorf geplanten Neonazi-Demonstration aufgehoben. Zugleich bestätigte das Gericht das Verbot einer Gegendemonstration, zu der der DGB aufgerufen hat. Es fehle an Sicherheitskräften, so die Richter.
Der niedersächsische Kreis Schaumburg hatte zuvor sowohl den sogenannten «Trauermarsch» der Neonazis, als auch die Gegendemonstration untersagt und dies mit einem polizeilichen Notstand begründet.
Beide Veranstalter hatten gegen die Verbote Eilanträge gestellt. Auch das Verwaltungsgericht ging in seinen Entscheidungen von einem polizeilichen Notstand und erheblichen Gefahren für Menschen und Sachen aus, sollten beide Demos stattfinden.
500 Polizisten fehlen
Wegen des erhöhten Zulaufs zu den Demonstrationen benötige man statt der eingeplanten 2000 nun 2500 Polizeibeamte, erklärte das Gericht. Die 500 zusätzlichen Kräfte stünden jedoch nicht zur Verfügung.'
Proteste gegen Nazis untersagt: “Unglaublicher Vorgang” - npd-blog.info, 13.08.2010
'Als ebenso einzigartigen wie unglaublichen Vorgang bewertet Sebastian Wertmüller vom DGB in Hannover die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover, für den 14.08. das Verbot des Naziaufmarsches in Bad Nenndorf aufzuheben, das Verbot der Gegendemonstration von “Bad Nenndorf ist bunt” (angemeldet vom DGB) aber zu bestätigen.'
Böse Überraschung - Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf erlaubt - Hitradio Antenne Niedersachsen, 13.08.2010
'Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: Ein Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf wird erlaubt. Eine Gegendemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes bleibt dagegen verboten.
Böse Überraschung
Die Neonazis dürfen wie geplant in Bad Nenndorf demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Hannover kippte ein entsprechendes Verbot des Landkreises Schaumburg. Damit gaben die Richter einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Den Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der zu einer Gegendemonstration aufgerufen hatten, lehnten sie jedoch ab. Der DGB will nun gegen das Urteil vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.'
Neonazi-Demo in Niedersachsen: Rechte dürfen demonstrieren, Linke nicht - sueddeutsche.de, 13.08.2010
'Seit 2006 organisieren Rechte im niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf alljährlich einen "Trauermarsch". In diesem Jahr bleiben die Neonazis wohl weitgehend unbehelligt - eine Gegendemo des DGB wurde verboten.
Seit Neonazis im niedersächsischen Bad Nenndorf einmal im Jahr einen Aufmarsch veranstalten, rückt der Kurort nahe Hannover zumindest zeitweise in den Fokus medialer Aufmerksamkeit. In diesem Jahr liegt das nicht allein daran, dass am Wochenende Dutzende Rechte durch die Straßen der Kleinstadt marschieren werden, sondern vor allem daran, dass sie dabei relativ ungestört bleiben werden: Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag eine Gegendemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verboten.'
Gegendemo verboten – Gericht erlaubt Neonazi-Demo - Welt Online, 13.08.2010
'Neonazis dürfen am Wochenende erneut durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf marschieren – eine Gegendemonstration des DGB bleibt dagegen verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Es kippte damit ein Verbot des Landkreises Schaumburg.'
Donnerstag, der 12.08.2010
Neonazis dürfen in Bad Nenndorf marschieren - ndr.de, 12.08.2010
Von Stefan Schölermann, NDR Info
'Die Neonazis dürfen nun doch am Sonnabend in Bad Nenndorf demonstrieren. Das Veraltungsgericht Hannover kippte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Schaumburg und gab einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Das Verbot der Gegendemonstration des bürgerlichen Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt" bestätigte das Gericht jedoch und lehnte somit einen Eilantrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ab.
"Schlag in die Magengrube aller Demokraten"
Fassungslosigkeit und Entsetzen sind die ersten Reaktionen in Bad Nenndorf nach dem Richterspruch aus Hannover. Der Mitbegründer des Bündnisses "Bad Nenndorf ist bunt", Apotheker Jürgen Übel, sprach von einem "Schlag in die Magengrube aller Demokraten" und bescheinigte dem Urteil eine "katastrophale Signalwirkung". Ähnlich äußerte sich der Bad Nenndorfer Samtgemeindedirektor Bernd Reese: "Ich bin fassungslos", sagte er und fügte hinzu: "Es muß sich doch auch bis zum Verwaltungsgericht herumgesprochen haben, dass da braune Wölfe im Schafspelz durch Bad Nenndorf marschieren wollen."'
Bad Nenndorf: Neonazis dürfen ungestört marschieren - npd-blog.info, 12.08.2010
'Das Verwaltungsgericht Hannover hat laut Medienberichten das Verbot für den am 14. August 2010 geplanten “Trauermarsch” von Neonazis in Bad Nenndorf aufgehoben. Damit gaben die Richter einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Den Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes für eine Gegendemonstration lehnten sie hingegen ab. Der Landkreis Schaumburg hatte zuvor beide Demonstrationen verboten, weil polizeilicher Notstand herrsche. Dies sei jedoch nicht zulässig, teilte das Gericht mit. Zumindest eine Veranstaltung könne bewältigt werden. Die Rechten hätten ihre Versammlung zuerst angemeldet und dürften daher demonstrieren (Az. 10 B 3508/10 und 10 B 3503/10).'
Neonazi-Marsch genehmigt - Gegendemo verboten - Spiegel Online, 12.08.2010
otr/dpa/ddp/apn
'Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Neonazi-Propagandamarsch erlaubt und eine DGB-Gegendemo verboten. Begründung: Für beides gebe es nicht genug Polizisten, die Rechtsradikalen hätten ihre Veranstaltung zuerst angemeldet - und vor allem gehe von den Linken mehr Gefahr aus. Die Empörung ist groß.
Hannover - Neonazis sollen am Wochenende erneut durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf marschieren dürfen - eine Gegendemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bleibt dagegen verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Es kippte damit ein Verbot des Landkreises Schaumburg.
Die Kreisbehörde hatte beide Demos wegen eines Polizeinotstands untersagt: Ihrer Einschätzung nach sind nicht genügend Polizisten verfügbar, um die Kundgebungen zu begleiten. Polizeierkenntnissen zufolge wären bis zu 250 gewaltbereite Rechts- und etwa 500 gewaltbereite Linksextremisten zu erwarten; insgesamt stellte sich der Landkreis auf bis zu 1000 Neonazis und bis zu 2000 Gegendemonstranten ein. Beide Seiten zogen gegen das Verbot vor das Verwaltungsgericht - und das entschied nun für den Neonazi-Aufmarsch.'
Gericht erlaubt Neonazi-Demo - Gegendemo verboten - sueddeutsche.de, 12.08.2010
(dpa)
'Hannover (dpa) - Neonazis dürfen am Wochenende durch Bad Nenndorf in Niedersachsen marschieren - eine Gegendemonstration des DGB wurde verboten. Das Verwaltungsgericht Hannover kippte damit eine Entscheidung des Landkreises Schaumburg. Der hatte beide Demos untersagt, weil nicht genügend Polizisten verfügbar seien. Das Gericht entschied, die Beamten könnten zumindest eine Veranstaltung bewältigen.'
Gericht: Neonazis dürfen demonstrieren - bild.de, 12.08.2010
(dpa/lni)
'Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Verbot für den am Samstag geplanten Aufmarsch von Neonazis in Bad Nenndorf gekippt. Damit gaben die Richter am Donnerstag einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Den Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes für eine Gegendemonstration lehnten sie jedoch ab. Der Landkreis Schaumburg hatte beide Demos verboten, weil polizeilicher Notstand herrsche. Dies sei jedoch nicht zulässig, teilte das Gericht mit. Zumindest eine Veranstaltung könne bewältigt werden. Die Rechten hätten ihre Versammlung zuerst angemeldet und dürften daher demonstrieren (Az. 10 B 3508/10 und 10 B 3503/10).'
13.08.2010 00:10 BNib-bk